Abgaben & Gebühren

Bauabgabe

€ 11,40 pro m² der Bruttogeschossfläche inkl. MwSt.

Die Vorschreibung der Bauabgabe erfolgt gemäß §15 des Steiermärkischen Baugesetzes und zwar anlässlich der Rechtskraft der Baubewilligung bei Neu-, Zu-, Um- und Ausbauten.

Die Berechnung erfolgt nach der Bruttogeschossfläche, und zwar für

  • Erdgeschoss zur Gänze die verbauten m²

  • und alle anderen Geschosse zur Hälfte.

Grundsteuer

Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke
Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke

Hebesatz = 500 v.H. (d.h. der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheid festgelegt und von der Gemeinde mit dem Hebesatz multipliziert.
z.B. bei einem Messbetrag von 50 x (Hebesatz) 500 v.H = € 250 Jahresgrundsteuer

Vorschreibung:
Die Vorschreibung der Grundsteuer A u. B über € 75 Jahresbetrag erfolgen per 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Unter € 75 im Ganzen am 15.05. (2. Quartal)

Hundeabgabe

Ab 2013 beträgt die HUNDEABGABE € 60,-- pro Hund und Jahr laut Hundeabgabeordnung des Gemeinderates der Gemeinde Werndorf v. 25.10.2012.

1 HUNDEMARKE kostet € 1,45 (gültig solange der Hund lebt)

Der/Die Hundehalter:in erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe im Gemeindeamt persönlich ausgehändigt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Hundeabgaben Verordnung
Anmeldung eines Hundes
Antrag auf Ermäßigung mit Ausbildung
Antrag Jagd oder Diensthund
Antrag Wachhund

Kanalgebühren

Kanalbenützungsgebühr

pro m² verbauter Fläche, jährlich € 0,47 + 10% MwSt.
pro gemeldetem Einwohner, jährlich € 65,72 + 10% MwSt.
bei Gewerbe- u. Industriebetrieben: pro auswärtig Beschäftigtem, jährlich € 43,81 + 10% MwSt.
für Industrie- u. Gewerbebetriebe, welche eine über das normale Maß eines Haushaltes hinausgehende betriebliche Schmutzwasserfracht einbringen € 14,07 + 10% MwSt.

Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 01.01.2024 um 6,1%.

Kanal-Abgabenverordnung


Kanalanschlußgebühr

pro m² verbauter Fläche € 15,51 + 10% MwSt.
Berechnung:
Erdgeschoss u. übrige Geschosse zur Gänze m² (verbaute Fläche von Mauerwerk und Verputz)
Keller- u. Dachgeschoss die Hälfte m² der Bruttogeschossfläche
Garage zur Gänze m² (verbaute Fläche von Mauerwerk und Verputz)

Müllgebühren

Restmüll
€ 0,35 pro kg Restmüll (exkl. MWSt)
Die Müllgrundgebühr beträgt pro Haushalt jährlich € 96.
Jede Restmülltonne ist mit einem Verwiegechip versehen. Es wird das tatsächliche bei der Verwiegung festgestellte Gewicht des Restmülls verrechnet.

Biomüll
€ 130 excl. 10% MWSt. jährlich für 120 Liter Biomülltonne
€ 260 excl. 10% MWSt. jährlich für 240 Liter Biomülltonne
Bei Inanspruchnahme der Restmüll-Zwischenabfuhr (3-wöchiger Abfuhr-Rhythmus):
Jährliche Kosten für:
€ 20 für 120 Liter
€ 30 für 240 Liter
€ 50 für 360 Liter
€ 110 für 1.100 Liter

Kostenersatz für zusätzliche Leistungen
Für sogenannte Nachsteller - das sind Sammelbehälter für gemischte Siedlungsabfälle, Sammelbehälter für Altpapier und Sammelbehälter für biogene Siedlungsabfälle, die nicht zeitgerecht bzw. nach erbrachter Sammelleistung zur Abholung bereitgestellt wurden und danach erneut angefahren werden müssen, wird eine Gebühr von € 35 je Sammelbehälter verrechnet.

Wassergebühren

Wasseranschlussgebühr - Wasserverbrauchsgebühr – Wasserzählermieten

Wasserbezugsgebühr pro m³ € 1,45 exkl. MwSt.
Wasserzählermiete 3-5m³ € 18,00 jährlich exkl. MwSt. (alle Zählermieten anführen)
Wasseranschluss € 3.200,00 exkl. MwSt.