Gemeindewohnungen

Fairer Wohnraum für Bürger:innen

In der Gemeinde Werndorf gibt es 4 Gemeindewohnhäuser, die in der Regel für einkommensschwache oder bedürftige Personen und Familien vorgesehen sind. Die Neuvergabe erfolgt nach gewissen Kriterien, wie zum Beispiel Einkommen, Familienstand oder Wohnbedarf und wird durch den Gemeinderat beschlossen. Ist eine Gemeindewohnung frei geworden, wird diese öffentlich in Werndorf zur Neuvergabe ausgeschrieben.

Die Unterlagen für die Bewerbung können dann bei den Besichtigungen und im Gemeindeamt abgeholt werden. Eine Vormerkung für Gemeindewohnungen sowie für Gemeindegaragen ist nicht möglich.

Insgesamt fungiert die Gemeindewohnung als Instrument sozialer Gerechtigkeit und trägt dazu bei, dass Wohnen nicht nur eine Frage des Budgets ist, sondern ein grundlegendes Recht für alle Bürger:innen einer Gemeinde.

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