Kindergarten, Schulen & Bildung

Lehrlingsförderung

1.) Refundierung der Kommunalsteuer, welche für den Lehrling entrichtet wurde.
2.) Zusätzlicher Zuschuss ab 01.01.2002 von € 363,36 pro Jahr für in Werndorf ansässige Unternehmen, die einem Jugendlichen aus Werndorf ab Juli 1998 eine Lehrstelle zur Verfügung stellen.

Diese Förderungen werden jeweils bis zum Lehrzeitende, nach Vorlage eines Beschäftigungsnachweises gewährt!

 

Musikschulunterricht

Musikschulen Kalsdorf und Wildon

Nach gesetzlichen Vorgaben. Da die Gemeinde Werndorf einen Vertrag mit den Musikschulen Kalsdorf bei Graz und Wildon abgeschlossen hat, haben die Eltern bzw. die Schüler nur einen Beitrag von € 43,50 für Hauptfachschüler und € 21,00 für die musikalische Früherziehung an die Gemeinde Werndorf zu bezahlen. Der Rest der vorgeschriebenen Kosten (in Höhe von ca. € 700,00) wird von der Gemeinde Werndorf dazugezahlt.


Musikunterricht bei der Jugendkapelle Werndorf

Für den Unterricht bei einem Musiklehrer der Jugendkapelle beträgt der Zuschuss € 5,00 pro Unterrichtsstunde.
Für diese Förderungen gelten: Gewährung bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende des nach dem 18. Lebensjahr laufenden Unterrichtsjahres. Ab dem 18. Lebensjahr wird weiterhin eine Förderung gewährt, wenn der Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe nachgewiesen wird.

 

Schüler & Studienbeihilfe

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.05.2012 wurden neue Richtlinien für die Gewährung der Schüler- bzw. Studienbeihilfe festgelegt.

Folgende Punkte sind ab 01.07.2012 gültig und einzuhalten:
Die Schüler:innen-/Studienbeihilfe wird beginnend ab der 9. Schulstufe für den Besuch von höheren Schulen (AHS, BHS, HAK) bzw. für ein Studium gewährt (1. Auszahlung in der 10. Schulstufe).

Voraussetzung für die Gewährung ist der positive Schuljahrabschluss, der durch das Jahreszeugnis nachzuweisen ist. Für studierende ist die Bestätigung des Studienerfolges (nicht Inskriptionsbestätigung) der jeweiligen Universität vorzulegen.

Das Ansuchen mit dem Nachweis des positiven Lernerfolges ist bis längstens 31. Oktober des jeweiligen Jahres im Gemeindeamt Werndorf abzugeben.

Die Antragsstellung wird bis zu dem Schuljahr gewährt, in dem der/die Schüler:in/Student:in das 24. Lebensjahr erreicht.

Die Gewährung ist vom Hauptwohnsitz des/der Schüler:in/Student:in während des absolvierten Schuljahres bis zum Zeitpunkt des für die Auszahlung zugrunde liegenden Gemeinderatsbeschlusses abhängig.

Die Höhe der Beihilfe beträgt pro Schuljahr € 110,00.


Ansuchen Schüler-und Studienbeihilfe

 

Privatschulen

Die Gemeinde Werndorfer gewährt gem. Gemeinderatsbeschluss vom XX.XX.XXXX eine Förderung von privaten Gymnasien, Haupt- u. neuen Mittelschulen in der Höhe von € 250,00 pro Jahr.

Der Hauptwohnsitz des Schülers bzw. der Schülerin muss in Werndorf sein.

Antrag Privatschulen

 

Schulveranstaltungen

Gemäß GR-Beschluss v. 05.11.2015 gewährt die Gemeinde Werndorf von der 5. bis 9. Schulstufe z.B. Schikurs, Schullandwoche, Sportwoche, etc.pro Jahr und Schulveranstaltung einen Zuschuss von
- mindestens 3 Tage € 30,00
- mindestens 5 Tage € 50,00

Antrag Schulveranstaltungen

 

Tagesmütter

Die Förderung richtet sich nach den Betreuungsstunden und bildet sich aus der Differenz von Betreuungskosten und Elternbeitrag.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.tagesmuetter.co.at

Lehrabschlussprüfung

Förderung für bestandene Lehrabschlussprüfungen:
 Lt. GR-Beschluss vom 16.09.2010 und 15.12.2016

Vorzulegen ist das Lehrabschlusszeugnis.
 Die Förderung wird bis 1 Jahr nach Ausstellung des Lehrabschlussprüfungszeugnisses gewährt.

Höhe der Förderung:
> Lehrabschlussprüfung bestanden € 120,00
> Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg bestanden € 150,00
> Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung bestanden € 200,00

 

Kinderkrippe Voranmeldung

Kindergarten Voranmeldung

Schulstartpaket

Ein Starterpaket zum Schulbeginn

Bereitstellung von Schulheften, etc. bei Schulbeginn für die 1. Volksschulklasse
 (Schulstarterpaket in Wert von € 80,50)

Ferienbetreuung

Elternunterstützung

Ferienaktion:
(z.B. Kinderfreunde, Caritas) - Zuschuss pro Kind und Teilnahme € 73,00

Ferienlager:
(z.B. Kinderfreunde, Kath. Jungschar) - Zuschuss pro Kind und Tag € 3,00

 

Sprengelfremder Schulbesuch

Wenn ein Kind mit Hauptwohnsitz Werndorf eine öffentliche Schule außerhalb des Kalsdorfer Schulsprengels besuchen möchte, muss ein begründetes Ansuchen bei der Gemeinde eingebracht werden.


Laut § 23 Abs. 2 des Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetzes (StPEG) 2004 i.d.g.F. ist ein Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch fristgerecht bis zum 28./29. Februar für das folgende Schuljahr bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.