Klima, Umwelt & Wirtschaft

Klimaticket

Der Umwelt zuliebe

Die Förderung für das KlimaTicket sowie für das TOP-Ticket beträgt:

- Förderung KlimaTicket Steiermark Classic/Übertragbar € 130,00
- Förderung KlimaTicket Österreich € 130,00
- Förderung KlimaTicket Steiermark Senior:innen/Jugend/Spezial € 100,00
- Förderung TOP-Ticket € 50,00

Vor der Auszahlung ist die Rechnung mit Namen und Adresse über den Kauf dieser Karte vorzulegen.

Die Auszahlung erfolgt immer für das laufende Kalenderjahr, welches auch mit dem Rechnungsjahr ident sein muss.

Zuschuss Klimaticket 2026 (gekauft im Jahr 2026)

Anträge und Förderungen werden nur noch in PDF angenommen.

 

KlimaTicket zum Ausleihen

Alle Gemeindebürger:innen können eines der 6 KlimaTickets Steiermark in unserer Postpartnerstelle um € 2,00 pro Tag ausleihen.
Eine Reservierung der KlimaTickets erfolgt ausschließlich über die Postpartnerstelle.
Das KlimaTicket muss zwischen 17:30 und 18:00 Uhr am Vortag abgeholt werden und spätestens um 17:30 Uhr wieder zurückgebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Postpartnerstelle.

Tierzuchtförderung

Tierzuchtförderungsbeitrag für Landwirte:

€ 4,00 // 1 Schweinebesamung
€ 16,00 // 1 Rinderbesamung
€ 160,00 // max. Gesamtförderung pro Jahr

Hundeanmeldung

Meldepflicht

Die Haltung eines Hundes, der älter als 3 Monate ist, ist der Hauptwohnsitzgemeinde der haltenden Person binnen vier Wochen zu melden. Die Hundeabgabe beträgt in Werndorf für ein Kalenderjahr € 60,00 pro Hund. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht (Assistenzhunde, Dienst- und Rettungshunde). Diese sind ebenfalls im jeweiligen Bundesland bei der zuständigen Behörde zu erfragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend einen Microchip tragen und in der sogenannten Heimtierdatenbank registriert werden. Auch jede Änderung der Daten ist bekannt zu geben, ebenso das Datum, wenn ein Hund abgegeben wird oder gestorben ist.

Formular Hundeanmeldung

Hundeabmeldung

Hundeabmeldungspflicht

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Falls Sie Ihren Hund bei der Abgabenbehörde nicht abmelden, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter. Auch wenn Sie nur innerhalb einer Gemeinde umziehen, sollten Sie nicht vergessen, die neue Adresse bei der Abgabenbehörde bekannt zu geben.

Formular Hundeabmeldung