GEMEINDEAMT
Bundesstrasse 135
8402 Werndorf
T: 03135 − 54 303
E: gde@werndorf.gv.at
PARTEIENVERKEHR
Mo | Mi | Fr: 07:00 − 12:00 Uhr
Mo: 16:00 − 18:00 Uhr
Di: kein Parteienverkehr
Do: 13:00 − 17:00 Uhr
Für die Heizperiode 2024/2025 wird von der Gemeinde Werndorf und dem Land Steiermark ein Heizkostenzuschuss gewährt.
Alle Gemeindebürger, welche die nachstehend angeführten Richtlinien erfüllen und die angegebenen Bezugsgrenzen nicht überschreiten, können sich unter Vorlage eines geeigneten Einkommensnachweises (Pension, Sozialhilfe, Lohnzettel usw.) für September oder Oktober 2024, im Gemeindeamt Werndorf melden und um die Zuschüsse ansuchen. Somit können Sie mit einem Antrag, welcher im Gemeindeamt aufliegt, um den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark und der Gemeinde Werndorf ansuchen.
Der Heizkostenzuschuss wird vom Land Steiermark
mit 120,00 Euro für Ölheizungen und 100,00 Euro für sonstige Energieträger und
mit 150,00 Euro/pro Haushalt von der Gemeinde Werndorf gefördert.
Als Richtlinien gelten folgende (Netto) - Einkommensgrenzen:
a. für 1 Personen-Haushalte € 1.572,00
b. für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00
c. für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00
Anspruchsberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Personen, die keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU des Landes Steiermark haben und deren Netto-Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die o. a Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Das Einkommen wird wie folgt berechnet:
Bei Bezug von 14 Bezügen (Gehalt, Pension usw.) = Netto-Monatseinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Als Einkommen gelten auch: Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder und geschiedene Ehegatten, Lehrlingsentschädigung. Der Zuschuss wird einmal pro Haushalt gewährt! Ein eigener Haushalt ist dann vorhanden, wenn für diesen auch Gemeindeabgaben (Kanal- u. Müllgebühren) gesondert entrichtet werden.
Der Heizkostenzuschuss kann von 07.10.2024 bis 28.02.2025 im Gemeindeamt beantragt werden.
Das Antragsformular können Sie auch ganz einfach über unsere Website www.werndorf.gv.at herunterladen und uns sämtliche Unterlagen per Mail an gde@werndorf.gv.at senden.
Nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die Notwendigkeit eines Pflegebettes, erfolgt die Vergabe nach dem Einlangen des Ansuchens. Das Bett ist mit Matratze bzw. Matratzenschoner und Fernbedienung für die elektrischen Hebefunktionen ausgestattet und wird von den Gemeindearbeiter:innen auf- und abgebaut.
Leihgebühr pro Woche € 5,00
Einmalige Kaution € 100,00
Bei der ordnungsgemäßen Rückgabe des gereinigten Bettes im Gemeindeamt erfolgt eine Rückerstattung von € 70,00.
Gebühr für Desinfektion, Reinigung und Erneuerung des Matratzenschoners € 30,00.
Altersehrungen
Gratulationen ab vollendetem 70. Lebensjahr – alle 5 Jahre
(Werndorfer Gutscheine in Wert von € 60,00)
Hochzeitsjubiläum
Ehrungen bei Hochzeitsjubiläum
goldene, diamantene und eiserne Hochzeit (Werndorfer Gutscheine in Wert von € 90,00)
In einer herzlichen Atmosphäre feiern die pensionierten Mitglieder unserer Gemeinde Werndorf gemeinsam die besinnliche Jahreszeit bei unserer alljährlichen Weihnachtsfeier. Das festlich geschmückte Kulturzentrum wird zum Treffpunkt für Gemeinschaft, Erinnerungen und festlichen Genuss.
Die Weihnachtsfeier für unsere Pensionist:innen ist mehr als nur eine Zusammenkunft – sie ist ein Ausdruck der Wertschätzung für die Lebenserfahrung und den Beitrag, den unsere älteren Mitbürger:innen zur Gemeinschaft geleistet haben. Das Programm ist liebevoll gestaltet und bietet Raum für besinnliche Momente, fröhlichen Austausch und kulinarische Köstlichkeiten.
Diese soziale Einrichtung soll unseren Senioren eine kleine Hilfe im Alltag sein. Folgende Punkte wurden festgelegt:
• Thermogeschirr (2 Garnituren pro Person) werden von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
• Lieferant: AVIDO, Premstätterstraße 182, 8054 Pirka, Tel.: 0699/10749523 (Hr. Silberschneider)
• Menülieferung: täglich (auch Wochenende und Feiertage)
• 2 Menüs zur Auswahl (Fleisch- und Vegetarisches Menü)
• Menü besteht aus Suppe, Hauptspeise, Beilage, Salat und Nachspeise
• Abrechnung durch den Wirt
• Bestellungen als Wochenpaket
• Menüpreis € 10,90 und ab 01.05.2023 € 11,90, davon übernimmt € 1,00 die Gemeinde Werndorf
Seit 01. Oktober 2021 gibt es das Werndorfer Gemeinde-Taxi in Kooperation mit der Firma Shuttle Service. Damit wollen wir alle Werndorfer Bürger:innen in Ihrere Alltagsmobilität unterstützen.
Wer ist berechtigt, die vergünstigten Taxifahrten in Anspruch zu nehmen?
Alle Werndorferinnen und Werndorfer (ab 14 Jahren).
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Registrierung erfolgt mittels Anmeldeformulars der Firma Shuttle Service vorab in der Gemeinde Werndorf. Dies ist persönlich oder per Mail möglich. Für die Registrierung sind zusätzlich ein Identitätsnachweis (Ausweis o.ä.) und die unterschriebene DSGVO-Erklärung erforderlich.
Wie sieht die Vergünstigung aus?
Nach der Registrierung können vergünstigte Taxi-Fahrten in Anspruch genommen werden. Im Detail heißt das, dass die Gemeinde Werndorf für 4 Fahrten pro Monat/Person die Grundgebühr (dzt. € 4,00 pro Fahrt) übernimmt. Die berechtigte Person muss nur die reinen Fahrtkosten und allfällige Stehkosten übernehmen. Die Förderung kann auch bei mehreren Anspruchsberechtigten im Zuge einer Fahrt nur einmal in Anspruch genommen werden.
Für welche Fahrten kann die Vergünstigung in Anspruch genommen werden?
Die Förderung kann für Fahrten z.B. zum Arzt, Apotheke, Therapie, Friedhof, Pflegeeinrichtungen, Sportstätten, Bahnhof, Lebensmitteleinkauf etc. in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich gelten Fahrten innerhalb und außerhalb des Gemeindegebiets, Start- und/oder Endpunkt müssen jedoch innerhalb des Gemeindegebiets (Werndorf) liegen.
Wie kann das Gemeinde-Taxi in Anspruch genommen werden?
Das Gemeinde-Taxi steht von Montag bis Freitag, zwischen 06:00 und 22:00 Uhr und Samstag, zwischen 08:00 und 18:00 Uhr (am 24.12. und 31.12. zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr) unter der Telefonnummer 0504080 zur Verfügung.
Man muss das Gemeinde-Taxi ca. 60 Minuten vor der Fahrt „bestellen“. Eine „Vorreservierung“ ist maximal 3 Tage vor der Fahrt möglich. Für Fahrten, die an einem Samstag stattfinden sollen, ist jedenfalls eine Vorbestellung bis Freitag 13.00 Uhr nötig. Im Idealfall und um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, wäre generell eine Voranmeldung der Taxifahrt per Telefon oder Mail office@shuttleservice.at bis zum Vortag empfohlen.
Bundesstrasse 135
8402 Werndorf