Ausweise

Ausstellung Reisepass / Personalausweis

Werndorfer Bürger:innen haben die Möglichkeit, den Reisepass bzw. den Personalausweis im Bürgerservice zu den Parteienverkehrszeiten zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die Neuausstellung eines Reisepasses und eines Personalausweises mit einer Wartezeit von ca. 2 Wochen gerechnet werden muss – in der Urlaubszeit auch etwas länger. Persönliches Erscheinen der/des Antragsstellers/Antragstellerin erforderlich.

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung benötigt:
Alter Reisepass; Passfoto nach den EU-Normen nicht älter als 6 Monate; Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Erstausstellung); Urkunden (bei Namensänderung, neuer akademischer Grad, etc.)

Bei Beantragung von Pässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss zur Identitätsaufstellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Kosten Reisepass (in bar zu bezahlen)

  • bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstags: gebührenfrei
  • bis zum 12. Geburtstag: € 30,00
  • ab dem 12. Geburtstag: € 75,90

Kosten Personalausweis (in bar zu bezahlen):

  • bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstags: gebührenfrei
  • nach dem 2. Geburtstag: € 26,30
  • ab dem 16. Geburtstag: € 61,50

    Aktuelle Informationen zu Reisepass, Neuausstellung, Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren, Notpass, Verlust oder Diebstahl etc. finden Sie unter: LINK Info Reisepass


    Aktuelle Informationen zu Personalausweis, Reisedokument, Neuausstellung, Personalausweis für Minderjährige unter 18 Jahren, Verlust oder Diebstahl etc. finden Sie unter: LINK Info Personalausweis

    ID-Austria: Die ID- Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis, mit dem Sie sich sicher online ausweisen und digitale Anwendungen bzw. Dienste nutzen können und Geschäfte abschließen. Die Gemeinde Werndorf bietet das Service an.

    Voraussetzungen: österreichische Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 14. Lebensjahres. Besitz eines Smartphones mit Fingerprint oder Face-ID. Nähere Informationen zur ID-Austria finden Sie unter: www.oesterreich.gv.at

    Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria: Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit Ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.