GEMEINDEAMT
Bundesstrasse 135
8402 Werndorf
T: 03135 − 54 303
E: gde@werndorf.gv.at
PARTEIENVERKEHR
Mo | Mi | Fr: 07:00 − 12:00 Uhr
Mo: 16:00 − 18:00 Uhr
Di: kein Parteienverkehr
Do: 13:00 − 17:00 Uhr
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, innerhalb von 3 Tagen, bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
• Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet) • Begründung eines weiteren Wohnsitzes „Nebenwohnsitz“ (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Die Anmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- oder Neben-) darf erst nach tatsächlicher Unterkunftnahme erfolgen. Diese bestätigt der/die Unterkunftgeber:in am Meldezettel. Eine Anmeldung eines Wohnsitzes ohne faktische (tatsächliche) Unterkunftnahme ist strafbar (Scheinmeldung).
Für die Änderung des Hauptwohnsitzes (An- und Abmeldung) steht ein digitales Amtsservice zur Verfügung.
Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geistig behinderte Personen im Rahmen des Wirkungsbereiches eines / einer Erwachsenenvertreter:in – falls diese Personen nicht vorhanden sind, von dem / der Unterkunftgeber:in.
Für die Anmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. Ebenso einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und den unterschriebenen Mietvertrag bzw. den unterschriebenen Kaufvertrag.
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