Hinweise für Bauwerber & Planverfasser

AKTUELL & INFORMATIV

Auskünfte über die rechtlichen Grundlagen für die Bebaubarkeit von Grundstücken, über die Ausweisung im Flächenwidmungsplan, über Bebauungspläne, über Bebauungsrichtlinien und über alle baurechtlichen Belange erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde Werndorf. Die Planung der Gemeindeentwicklung [(Ab-)Wasserentsorgung, Straßen- und Hausbenennungen, Flächenwidmung etc.], sowie Planungen betreffend Verkehr (öffentliche Straßen und Plätze etc.) obliegt ebenfalls dem Bauamt.


Bausprechtag:
Nutzen sie einen der kostenlosen Bausprechtage mit unserem nichtamtlichen bautechnischen Sachverständigen um sich über alle Fragen als angehende Bauwerber zu informieren. Um eine Terminvereinbarung wird eine Woche im Voraus gebeten!

Raumordnung: Gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 hat jede steirische Gemeinde für ihr Gebiet ein örtliches Entwicklungskonzept sowie einen Flächenwidmungsplan zu erstellen. Dabei handelt es sich um Verordnungen des Gemeinderates. Durch das örtliche Entwicklungskonzept werden langfristige Entwicklungsziele der Gemeinde festgelegt und durch den Flächenwidmungsplan wird das Gemeindegebiet in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen gegliedert. Durch die jeweilige Widmung einer Fläche, werden die grundlegenden Bedingungen für eine etwaige Bebauung bzw. die Nutzung festgelegt. Sämtliche Vorhaben müssen dem jeweiligen Gebietstypus entsprechen. Durch Revisionen werden in der Gemeinde Werndorf – im Abstand von mehreren Jahren – Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes durchgeführt.